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Erdaushub

ERDAUSHUB

Bevor eine Absteckung auf dem Grundstück vorgenommen werden kann, wird zunächst von der Gemeinde ein gemäß der Bebauungsvorschriften erstellter Lageplan eingeholt.

Anhand der in diesem Plan angegebenen Maße wird von einem Vermessungsingenieur eine Ecke des Gebäudes und die Baulinie festgelegt. Die übrigen Eckpunkte des Gebäudes, dessen erste Ecke bestimmt wurde, werden mit einem Bandmaß eingemessen. Anschließend werden an den Gebäudeecken Pflöcke eingeschlagen.

Die Baugrube wird mit Erdbaumaschinen ausgehoben.

ERMITTLUNG DER AUSHUBTIEFE

Gebäuden wird in der Regel die Höhenkote anhand des Bürgersteigs (Oberkante Bordstein) der breitesten Straße, an der das Gebäude liegt, zugewiesen. Falls auf der Straße noch kein Bürgersteig vorhanden ist, wird die Bürgersteighöhe als 0,18 m über der Straßenoberfläche angesetzt. Falls die Straße noch nicht gebaut wurde, wird die Oberkante des Bordsteins bei einem Kotierungsantrag für die Straße gemäß dem von der Gemeinde erstellten Projekt spätestens innerhalb von 20 Tagen festgelegt.

Bei der Kotierung von Gebäuden gilt die höchste Bürgersteighöhe auf Höhe des Mittelpunkts der Straßenfront, an der das Grundstück seine Kote erhält, als Referenzpunkt (Bezugshöhe).

*** Wenn zwischen den Eckmaßen der Straßenfront, an der das Grundstück seine Kote erhält, ein Höhenunterschied von 3,50 m oder mehr besteht, wird die Fläche, auf der das Gebäude stehen wird, stufenförmig abgetreppt und die Kote so festgelegt, dass die Oberkante des Bordsteins am Mittelpunkt jeder Stufe als ±0,00 gilt. Dabei darf die Höhe jeder Stufe ab dem niedrigsten Bordstein in ihrer Flucht maximal 1,75 m betragen.

AUSHUBTIEFE = (Geschosshöhe + Fundamentringbalken-Höhe) – (Bürgersteigkote + Erdgeschosskote)

MESSUNG DER TIEFE DER BAUGRUBE

Zur Messung der Tiefe der Baugrube wird eine Höhenübertragung durchgeführt.

Zunächst wird die Höhenkote von der Straße aus mit einem Schlauchwaage oder einem Nivelliergerät auf einen Pflock übertragen. Bei der Höhenübertragung mit der Schlauchwaage wird der Wasserstand im straßenseitigen Teil eines mit Wasser gefüllten, luftblasenfreien durchsichtigen Schlauchs mit dem Wasserstand im pflockseitigen Teil in Übereinstimmung gebracht. Damit ist die Höhenübertragung abgeschlossen. Von dem so kodierten Pflock wird die Kote auf gleiche Weise auf weitere Pflöcke oder andere Fixpunkte wie Wände oder Bäume übertragen. Zwischen den kodierten Punkten wird eine Schnur gespannt, und mithilfe eines zwischen die gespannten Schnüre eingehängten Stahlbandmaßes wird die Tiefe der Baugrube gemessen.