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ZIEGELMAUERWERK

  1. Ziegel müssen beim Mauern angefeuchtet werden.

  2. Bei der ersten Reihe müssen der Boden und die Stützenseiten gereinigt und angefeuchtet werden.

  3. Die Ziegelreihen müssen auf Fensterhöhe in gleicher Höhe und im Lot liegen.

  4. Die glatten Flächen des Ziegels müssen nach außen und zur größeren Raumseite zeigen.

  5. Alle Ziegel müssen im ½-Ziegelverband gemauert werden.

  6. An Wandenden und Ecken sind, falls keine werkseitig hergestellten Halbziegel vorhanden sind, gebrochene Hälften zu verwenden.

  7. An der Verbindungsstelle der Wand mit der Stütze müssen die Fugen sehr sorgfältig verfüllt werden.

  8. Entsprechend der Höhe des zu mauernden Wandabschnitts sind die Anzahl der Ziegelreihen und die Dicke der Lagerfugen anzupassen. Wenn möglich soll die letzte Ziegelreihe aus ganzen Ziegeln bestehen.

  9. An der Anschlussstelle des letzten Ziegels an den Träger oder die Decke wird der Ziegel durch Einkeilen festgeklemmt; die letzte Fuge ist gründlich mit Mörtel zu verfüllen.

  10. Die Ziegelfugen müssen gleichmäßig breit sein und vollständig mit Mörtel verfüllt werden.

  11. Die gemauerten Wände werden nach Fertigstellung 8 Stunden lang durch Besprühen mit Wasser feucht gehalten, um ein vorzeitiges Austrocknen des Mörtels zu verhindern.

  12. Die Ziegel sind so zu mauern, dass die Löcher bei Betrachtung der Wandoberfläche so wenig wie möglich sichtbar sind.

  13. An Außenfassaden müssen die Fensterrahmenkanten in Bezug auf die Außenfassade fluchtend und senkrecht ausgeführt werden.

  14. An den letzten Reihen der Tür- und Fensterkanten sowie Ecken sind Ziegelkeile einzuschlagen.

  15. Vorgefertigte bewehrte Beton-Sturzbalken (Stürze) sind unter Berücksichtigung der im Projekt angegebenen Türhöhen so einzubauen, dass sie auf beiden Seiten gleich weit auf den Wänden aufliegen.

  16. Für das Mauerwerk ist ein Zementmörtel der Dosierung 250 zu verwenden.

  17. Die Mörtekonsistenz ist entsprechend den Witterungsverhältnissen anzupassen.

  18. Beim Wiederaufnehmen einer teilweise gemauerten Wand ist die alte Wand anzufeuchten, bevor die Mauerarbeit fortgesetzt wird.

  19. Beim Mauern ist neben der ersten Reihe ein breites Brett anzulegen; heruntergefallener Mörtel ist sofort aufzusammeln, anzumachen und wiederzuverwenden.

  20. Auf der Geschossdecke darf kein Mörtel gemischt und kein Mörtelrückstand hinterlassen werden.

  21. Ziegel, die an einer Ecke oder in der Mitte gebrochen oder abgesplittert sind, sind so zu verwenden, dass die Bruchseite nach innen zeigt; der Hohlraum der Bruchstelle ist mit Mörtel zu verfüllen.

  22. Beim Mauern einer halbziegelstarken Wand ist nach Erreichen einer Höhe von 1,5 m mindestens 6 Stunden zu warten, bevor die Mauerarbeit fortgesetzt wird.

  23. Ziegelmauerwerk darf bei Temperaturen unter -3 Grad nicht ausgeführt werden, oder es sind Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren des Mörtels zu verhindern.