Zu beachtende Hinweise beim Entwurf eines neuen Mauerwerksgebäudes mit StatiCAD
Die wichtigsten Hinweise für den Entwurf eines neuen Mauerwerksgebäudes mit StatiCAD im Rahmen der TBDY 2018 werden kurz aufgelistet.
1- In den allgemeinen Projekteinstellungen unter der Registerkarte Normauswahl wird die Norm TBDY2018 ausgewählt. Für ein Neubauvorhaben ist das Kontrollkästchen „Dieses Projekt ist ein Bestandsgebäude-Untersuchungs- und/oder Verstärkungsprojekt" zu deaktivieren. Wenn das Kontrollkästchen deaktiviert wird, wird kein Leistungsbericht ausgegeben und im Wandeigenschaften-Fenster erscheint der Wand-Sicherheitsbeiwert standardmäßig als 2 (kann bei Bedarf geändert werden).
2- Auf der Seite TBDY2018 werden die Erdbebenparameter und der Gebäudetyp ausgewählt. Das Programm wählt die R- und D-Koeffizienten entsprechend dem Gebäudetyp automatisch aus den Normtabellen aus. Als Gebäudetyp gilt „umschlossenes Mauerwerk" für Gebäude mit vertikalen Ringbalken, die die Anforderungen von Artikel 11.5.5 der Norm erfüllen; „bewehrtes Mauerwerk" bezeichnet Gebäude, bei denen die Bewehrung durch die vertikalen Hohlräume der Mauersteine und die horizontalen Lagerfugen geführt wird.
3- Auf den Seiten Methode 1 und Methode 2 werden die Berechnungspräferenzen festgelegt.
4- Auf der Registerkarte Material muss mindestens die Betonklasse C25 und die Bewehrungsklasse S420 ausgewählt werden.
5- Auf der Registerkarte Lastkombinationen werden die Lastbeiwerte für die erdbebenfreie Druckspannungsprüfung auf 1,4G+1,6Q geändert.
6- Auf der Registerkarte Sonstige Optionen ist das Kontrollkästchen „Tragfähigkeit der vertikalen Ringbalken in die Wandtragfähigkeit einbeziehen" zu aktivieren.
7- Beim Zeichnen von Wänden oder beim Ändern ihrer Eigenschaften müssen die Wandmaterialwerte auf der Registerkarte Statik/Material normgerecht übernommen werden. Um die Übernahme normgerechter Werte zu erleichtern, kann die Schaltfläche „TBDY2018-Materialien" angeklickt und eines der vorgefertigten Materialien ausgewählt werden; alternativ können über den Assistent „Neu/Löschen/Bearbeiten" mit automatischer Interpolation aus den Normtabellen neue Materialien definiert werden.
8- Der Wand-Material-Sicherheitsbeiwert wird bei der Untersuchung bestehender (bereits errichteter) Geschosse oder Wände mit 1 angesetzt. Bei neu zu errichtenden Wänden gilt 1,75 für Porenbeton und 2,0 für alle anderen Materialien.
9- Die Mindestwanddicken sind Tabelle 11.4 der Norm zu entnehmen. Für Ziegelwände muss eine Mindestdicke von 24 cm eingehalten werden.
10- Gemäß der Norm ist in Mauerwerksgebäuden (ausgenommen bewehrte Plattensysteme) die Verwendung von Stahlbetondecken zwingend vorgeschrieben. (Artikel 11.3.7)
11- Bei unbewehrtem Mauerwerk, bewehrtem Mauerwerk, umschlossenem Mauerwerk und Gebäuden aus bewehrten Platten sind die effektiven Steifigkeiten der tragenden Wände auf 50 % der Bruttrosteifigkeiten zu reduzieren. (Artikel 11.3.5) In Version 5 wird dies sichergestellt, indem unter Wandeigenschaften > Analyseoptionen > Wandsteifigkeitsfaktor > „Benutzerdefinierten Wert für Steifigkeitsfaktor verwenden" das Kontrollkästchen aktiviert und für alle Wände der Faktor 0,5 eingetragen wird. In Version 6 wird der Faktor bei ausgewählter Norm TBDY2018 und der Option „Steifigkeitsfaktor automatisch vom Programm wählen lassen" automatisch auf 0,5 gesetzt.
12- Die Geometrie des Gebäudes wird entsprechend dem Architekturprojekt erstellt und die Berechnung durchgeführt.
13- Werden bei der Berechnung unzureichende Wände festgestellt, kann die Wandanzahl in der maßgebenden Richtung erhöht, die Wanddicken in der unzureichenden Richtung vergrößert, vertikale Ringbalken in unzureichende Wände eingefügt oder auf eine Lösung mit bewehrtem Mauerwerk übergegangen werden.
14- Wenn die Oberkanten und Unterkanten der Wände mit den Geschosskoten übereinstimmen, müssen die Wert für Wandoberkante und Wandunterkante als 0 (Null) belassen werden. Die Wandoberkante gibt den Abstand zwischen der Oberkante der Wand und der Oberkante des Geschosses an. Ein positives Vorzeichen bezeichnet die Aufwärtsrichtung.
15- Wenn in eine Wand Türen oder Fenster eingefügt werden, dürfen die vom Programm automatisch gezeichneten Stürze über Türen und Fenstern nicht gelöscht werden.